Tesla erhebt rechtliche Schritte gegen das California Department of Motor Vehicles (DMV), nachdem die Behörde die Verwendung der Marketingbegriffe „Autopilot“ und „Full Self-Driving Capability“ durch den Autohersteller für irreführend gehalten hatte. Die am 13. Februar eingereichte Klage zielt darauf ab, ein Urteil aufzuheben, in dem festgestellt wurde, dass Tesla seine Fahrerassistenzsysteme fälschlicherweise als selbstfahrend beworben hat, obwohl sie die Kriterien für vollständige Autonomie nicht erfüllen.

Der Streit um Autonomiegrade

Der Kern des Konflikts dreht sich um die Stufen der Fahrautomatisierung der Society of Automotive Engineers (SAE). Derzeit sind die Autopilot- und FSD-Funktionen von Tesla als Level 2 eingestuft, was bedeutet, dass sie eine aktive menschliche Aufsicht durch den Fahrer erfordern. Das kalifornische DMV und ein Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Verwendung von Begriffen wie „selbstfahrend“ einen höheren Automatisierungsgrad – mindestens Level 3 – impliziert, bei dem das Fahrzeug bestimmte Fahraufgaben unter bestimmten Bedingungen selbstständig bewältigen kann.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass Teslas Marketing die Verbraucher irreführte und möglicherweise ein Sicherheitsrisiko darstellte. Dieses Urteil folgte den Bedenken, dass die Systeme von Tesla zu tödlichen Unfällen beigetragen haben, einschließlich eines Falles im August, bei dem das Unternehmen teilweise haftbar gemacht wurde.

Regulatorische Maßnahmen und Teslas Reaktion

Um dem Urteil vom 15. Januar nachzukommen, hat Tesla sein grundlegendes Autopilot-Paket in den USA vorübergehend entfernt und sein übergeordnetes System in „Full Self-Driving (Supervised)“ umbenannt. Das DMV bestätigte zunächst, dass Tesla die Voraussetzungen erfüllt hatte, um eine Lizenzaussetzung zu vermeiden. Allerdings versucht Tesla nun, die Entscheidung durch rechtliche Schritte aktiv rückgängig zu machen.

„Ein Verwaltungsrichter stellte fest, dass Tesla gegen staatliches Recht verstoßen hat, indem es Verbraucher mit dem Begriff „Autopilot“ in die Irre geführt hat. Tesla hat zugestimmt, diese Praxis zu stoppen, und jetzt fechten sie sie trotzdem an. DMV ist dem Schutz der reisenden Öffentlichkeit verpflichtet und wird die Feststellungen und Entscheidungen des Verwaltungsrichters vor Gericht verteidigen.“

Warum das wichtig ist

Der Fall beleuchtet eine breitere Branchendebatte über die Definition der „selbstfahrenden“ Technologie. Irreführende Kennzeichnungen können gefährliche Erwartungen bei Autofahrern wecken, die möglicherweise die Fähigkeiten ihrer Fahrzeuge überschätzen. Der Streit wirft auch die Frage auf, wie die Regulierungsbehörden Innovation und Verbrauchersicherheit in Einklang bringen werden, da autonome Funktionen immer häufiger eingesetzt werden.

Der aggressive rechtliche Vorstoß von Tesla unterstreicht sein Engagement für die Markenbildung, auch wenn die Richtigkeit seiner Behauptungen auf den Prüfstand gestellt wird. Der Ausgang dieser Klage könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Autohersteller fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme in Kalifornien und darüber hinaus vermarkten.